AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / 
ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(Stand: 01.09.2015)

  1.  Allgemeines – Geltungsbereich

    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma Breuer DTP Service, Inhaberin Jutta Breuer, Bischof-Janssen-Str. 5 47623 Kevelaer (nachstehend: Auftragnehmer) und deren Kunden. Die Firma vertreibt Ihre Produkte insbesondere unter der Marke trendSETTERSs living. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung unserer Geschäftsbedingungen.



  2. Informationen zur Zugänglichkeit der Vertragsbestimmungen

    Bei einer Bestellung per E-Mail speichert der Auftragnehmer die Bestellung des Kunden.
    Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inklusive der Widerrufsbelehrung sind zu jeder Zeit auf der Homepage http://www.trendsetters-living.de einzusehen. 



  3. Vertragsschluss

    a)   Die Angebote des Auftragnehmers und die in den Preislisten, Internetseiten usw. gemachten Angaben sind frei bleibend, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 

    b)   Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen kann. Die Zusendung einer Eingangsbestätigung per E-Mail bei einer Bestellung per E-Mail stellt keine Annahme des Angebots dar. 
    c)   Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrags versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
    d)   Bei Bestellung auf Rechnung Dritter - unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen - gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrags versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
    e)   Der Kunde hat  die Möglichkeit, den Kaufvertrag in deutscher Sprache abzuschließen.



  4. Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher gem. § 14 BGB.

    Verbraucher haben ein Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

    Firma Breuer DTP Service
    Inhaberin Jutta Breuer
    Bischof-Janssen-Str. 5
    47623 Kevelaer
    E-Mail:   info@trendsetters-living.de
    Telefon: 02832899555

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

    Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
    Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

    Ausschluss des Widerrufs
    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.


    Muster-Widerrufsformular
    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

    An
    Firma Breuer DTP Service,
    Inhaberin Jutta Breuer
    Bischof-Janssen-Str. 5
    47623 Kevelaer

    oder per E-Mail info@trendsetters-living.de


    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) 


    – Bestellt am (*)/erhalten am (*)


    – Name des/der Verbraucher(s) 


    – Anschrift des/der Verbraucher(s)


    – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


    – Datum

    (*) Unzutreffendes streichen.




  5. Lieferung, Gefahrübergang

    a)  Die vom Auftragnehmer  angegebenen Produktions- bzw. Lieferzeiten für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Die Lieferfristen gelten nur annähernd. Lieferzeitabsprachen stellen grundsätzlich keine Fixtermin-Vereinbarung dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich von uns als Fixtermin bezeichnet. Die regelmäßige Lieferzeit beträgt  21 Tage ab Zahlungseingang.

    b)   Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 14 BGB so gelten die folgenden Regelungen:
    (aa)   Falls der Auftragnehmer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist, die mit Eingang der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist ab Eintritt des Verzugs beginnt, zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    (bb)   Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde infolge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
    (cc)   Der Auftragnehmer haftet dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Auftragnehmer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Auftragnehmer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Auftragnehmer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    (dd)   Beruht der von dem Auftragnehmer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf einer von dem Auftragnehmer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.
    (ee)   Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist

    c)  Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 13 BGB so gelten die folgenden Regelungen:
    (aa)   Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft i.S.v. 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Kunde infolge eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
    (bb)   Ebenso haftet der Auftragnehmer dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer vom Auftragnehmer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei dem Auftragnehmer ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
    (cc)   Für den Fall, dass ein vom Auftragnehmer zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, beruht, wobei dem Auftragnehmer ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften er nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
    (dd)   Ansonsten kann der Kunde im Fall eines vom Auftragnehmer  zu vertretenden Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung i.H.v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, geltend machen.
    (ee)   Eine weiter gehende Haftung für einen vom Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
    (ff)   Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist
    (gg)  Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

    d)   Die Lieferzeit verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik, Betriebsstörungen - insbesondere Störungen in den Datenleitungen - soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem der Vertragspartner des Auftragnehmers eintritt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während seines bereits bestehenden Verzugs eintreten.

    e)   Sollten Produkte vorübergehend oder dauerhaft nicht lieferbar sein oder der Auftragnehmer mit der Lieferung in Verzug kommen, wird sich der Auftragnehmer unverzüglich mit dem Kunden in Verbindung setzen und ihn über den Sachverhalt informieren. Dies kann – insbesondere bei Zubehör – auch dadurch geschehen, dass die Nichtverfügbarkeit oder die Lieferverzögerungen bereits im Zuge des Auswahl- oder Bestellvorgangs angezeigt werden.

    f)   Die Wahl des Versanddienstleisters obliegt der Auftragnehmerin und kann nicht durch den Kunden beeinflusst werden. Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Sendungen werden an Personen ausgehändigt, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden.

    g)   Eine Lieferung erfolgt ausschließlich.




  6. Zahlung

    a)  
    Die Preise des Auftragnehmers gelten ohne Transportkosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Werden bei einer Übersendung der Ware ins Ausland Zölle erhoben sind diese vom Kunden zu zahlen.

    b)   Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis per Vorkasse durch Überweisung oder Zahlung mittels Pay-Pal ohne Abzug zu zahlen. Gestattet der Auftragnehmer dem Kunden schriftlich die Ware nach Erhalt per Rechnung zu zahlen, so ist diese Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig. Erfolgt eine Zahlung innerhalb dieser Frist nicht gerät der Kunde in Verzug, es sei denn, ein Verbraucher übt das ihm zustehende gesetzliche Widerrufsrecht aus.

    c)   Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen, der Unternehmer in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Für die Aufgabe einer schriftlichen Zahlungserinnerung berechnen wir 15,00 EUR Mahnkosten.

    d)   Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.




  7. Eigentumsvorbehalt

    a)   Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
    Der Kunde hat den Auftragnehmer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
    Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Auftragnehmers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Ware durch den Auftragnehmer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Auftragnehmer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen

    b)    Ergänzend zu den Regelungen der Ziffer 7 a) dieser Bedingungen gilt, soweit der Kunde Unternehmer i.S.d. § 13 BGB ist das Folgende:
    Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Auftragnehmer gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) im Eigentum des Auftragnehmers. Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, hat der Auftragnehmer nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt der Auftragnehmer die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfändet der Auftragnehmer  die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit dem vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

    Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Auftragnehmer ab; der Auftragnehmer  nimmt die Abtretung hiermit an. Der Auftragnehmer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an den Auftragnehmer zu bewirken, als noch Forderungen von Seiten des Auftragnehmers gegen den Kunden bestehen.
    Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird in jedem Fall für den Auftragnehmer vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Fall der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Sachen erwirbt dieser Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Kunde und der Auftragnehmer sich einig, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nimmt der Auftragnehmer hiermit an. Das so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Kunde für den Auftragnehmer.



  8. Haftung - Gewährleistung


    Die Produkte der Auftragnehmerin werden als Einzelstücke produziert. Aufgrund dieser Tatsache kann es bei den eingesetzten Materialien, Stoffen, Garnen, Knöpfen o.ä. sowie aufgrund der individuellen Verarbeitung zu Abweichungen in Farbe, Haptik oder Struktur kommen. Diese beruhen auf Fertigungstoleranzen und stellen keinen Mangel dar.

    a)   Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 14 BGB gelten für ich die folgenden Regelungen:
    (aa)   Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer, unter Ausschluss der Rechte des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Auftragnehmer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
    (bb)   Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
    (cc)   Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weiter gehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
    (dd)   Der Auftragnehmer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Auftragnehmer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Auftragnehmer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
    (ee)   Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Auftragnehmer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
    (ff)   Eine weiter gehende Haftung des Auftragnehmers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Auftragnehmers gemäß Abs. 5 b (bb) bis(dd) dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    b)   Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 13 BGB gelten die folgenden Regelungen:
    (aa)   Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    (bb)   Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer, unter Ausschluss der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Auftragnehmer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Der Auftragnehmer trägt im Fall der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weiter gehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
    (cc)   Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Pflichten des Auftragnehmers aus Abschnitt 9 b (dd) und (ee) bleiben hiervon unberührt.
    (dd)   Der Auftragnehmer ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Kunden als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Kunden die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Kunden ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Kunden, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von uns auf den Kunden vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    (ee)   Die Verpflichtung gemäß Abschnitt 8 b (dd) ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht vom Auftragnehmer herrührt, oder wenn der Kunde gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Kunde gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
    (ff)   Der Auftragnehmer haftet unabhängig von den vorstehenden und nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Auftragnehmer  nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem der Auftragnehmer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Auftragnehmer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
    (gg)   Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
    (hh)   Eine weiter gehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung gemäß Abschnitt 5 c (aa) bis (ee) dieser Bedingungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    (ii)   Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Wenn der Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verschuldet haben, oder wenn der Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn seine einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben, gelten für die Schadensersatzansprüche des Kunden die gesetzlichen Verjährungsfristen.

    c)   Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

    d)   Versendet der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.



  9. Vertragssprache

    
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.



  10. Datenschutz

    Bei der Begründung, Durchführung und Abwicklung der vertraglichen Beziehung, werden die Daten des Kunden stets gemäß den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben entsprechend behandelt, insbesondere die Einhaltung und Bestimmungen aus der EU-DSGVO sind zum Schutz des Kunden umgesetzt.



  11. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

    a)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
    b)   Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers (47623 Kevelaer, Deutschland). Der Auftragnehmer behält sich vor den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
    c)   Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
    d)   Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.



  12. Schlussbestimmungen 

    a)
      Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur durch schriftliche Vereinbarungen abgedungen werden.
    b)   Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.